Trotz der 2013 beschlossenen Lockerung der Abgaswartung bleiben die Abgaskontrollen für Privatfahrzeuge und leichte Nutzfahrzeuge obligatorisch.
Allerdings müssen Personenwagen, welche bereits mit einem anerkannten On-Board-Diagnosesystem (OBD) ausgerüstet sind, nicht mehr alle zwei Jahre zur obligatorischen Abgaswartung bzw. zum Abgastest in die Werkstatt.
Das Ziel des Abgastests ist die Verminderung der Abgasbelastungen durch den Strassenverkehr, indem Verschlechterungen im Abgasverhalten des einzelnen Fahrzeugs festgestellt und behoben werden.
Wann muss die Abgaswartung durchgeführt werden?
- Alle zwei Jahre: für Fahrzeuge mit älteren, nicht anerkannten OBD-Systemen
- Alle zwei Jahre: für Benzinfahrzeuge mit Katalysator oder Fahrzeuge mit Dieselmotor ohne OBD
- Jedes Jahr: für Benzinfahrzeuge ohne Katalysator